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Gründung im Nebenerwerb: Förderung?

Frage

Ich bin gelernter Bauwerksabdichter und habe eine Weiterbildung zum Staatlich Geprüften Techniker Bau ohne Schwerpunkt in Abendform absolviert. Zurzeit arbeite ich in einem beratenen Ingenieurbüro. Ich möchte mich gerne selbständig machen, allerdings erstmal nur im Nebenerwerb - umgangssprachlich als Feierabend-Gewerbe. Welche Möglichkeiten gibt es für mich? Kann ich auch Fördermittel in Anspruch nehmen? Wird auch in dieser Form ein Businessplan gefordert?

Antwort

Der Bund und die Länder bieten unterschiedliche Förderprogramme an, welche in Form von Darlehen, Zuschüssen oder Bürgschaften ausgezahlt werden können.

Im Regelfall wenden sich diese Programme an eine Vollexistenz. Sollten Sie dies bereits ins Auge gefasst haben und einen Finanzierungsbedarf von maximal 25.000 Euro haben, so möchte ich Ihnen kurz den Mikrokredit der Investitionsbank Schleswig-Holstein vorstellen. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen. Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben in den ersten fünf Jahren nach Gründung. Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts mit zwei Gesellschaftern. Es muss sich um die Neugründung, die Übernahme oder die Festigung eines Unternehmens in Schleswig-Holstein handeln. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf maximal fünf Jahre zurückliegen. Spätestens innerhalb des zweiten vollen Geschäftsjahres ist die Tätigkeit als Vollerwerb auszuüben. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 3.000 Euro und 25.000 Euro. Vor der Antragstellung muss ein Beratungsgespräch mit einem der beteiligten Kooperationspartner erfolgen. Weiterführende Informationen erhalten Sie über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Einen Kontakt finden Sie unter www.ib-sh.de.

Der Bund bietet den ERP-Gründerkredit - StartGeld an. Auch hierbei handelt es sich um ein Darlehen. Der maximale Betrag liegt bei 100.000 Euro. Eine Gründung im Nebenerwerb muss hier mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet sein. Weiterführende Informationen finden Sie unter www.foerderdatenbank.de.

Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
August 2017

Tipps der Redaktion:

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