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Räumlichkeiten mieten und sanieren: Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich plane, neue Räumlichkeiten für meine Musikschule anzumieten und zu sanieren. Gibt es dafür Fördermöglichkeiten und wenn ja, welche?

Antwort

Der Bund und die Bundesländer bieten verschiedene Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln erfolgt in der Regel über Förderdarlehen oder Beteiligungen. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es u.a. wichtig, zu wissen, wie hoch Ihr Finanzierungsbedarf ist.

Wenn der Bedarf unter 50.000 Euro liegt, kann der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ eine mögliche Förderung sein. Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Beteiligung ist in voller Höhe zurückzuzahlen. Die Tilgung erfolgt ab dem siebten Jahr in drei gleichhohen Jahresraten. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des „Mikromezzaninfonds Deutschland“.

Ein weiteres Förderprogramm, das ich Ihnen kurz vorstellen möchte, ist der „KfW-Unternehmerkredit“. Mit diesem Förderdarlehen können nicht nur Investitionen, sondern auch Betriebsmittelausgaben finanziert werden. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 25 Mio. Euro. Die Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Nähere Informationen finden Sie auf der KfW-Produktseite oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.

In der Förderdatenbank können Sie unter Eingabe der entsprechenden Kriterien prüfen, ob weitere Programme angeboten werden, die sich für Ihr Vorhaben eignen.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Dezember 2018

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