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Unternehmen in Schwierigkeiten: finanzielle Überbrückung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Viele Kunden sind mir leider abgesprungen. Wie kann ich eine finanzielle Überbrückungshilfe erhalten?

Antwort

Eine finanzielle Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses können wir Ihnen nicht empfehlen.

Können Sie aufgrund Ihrer fehlenden Einnahmen Ihre Betriebsausgaben nicht mehr vollständig finanzieren, können Sie zur Überbrückung versuchen ein Darlehen beantragen. Bei geringem Finanzierungsbedarf bietet sich der „Mikrokreditfonds Deutschland“ an. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 25.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Kleinunternehmer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen und zur Beantragung finden Sie auf der Internetseite des Mikrokreditfonds.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
April 2019

Tipps der Redaktion:

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