Antwort
Zur Deckung des verbleibenden Kapitalbedarfs, kommt für Sie eine Förderung über den „Mikrokreditfonds Deutschland“ in Betracht. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 25.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass Gründerinnen und auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können.
Um bei der Planung Ihres Vorhabens Unterstützung zu erhalten, können Sie eine Beratung vor der Gründung in Anspruch nehmen und diese fördern lassen. Jedes Bundesland hat ein eigenes Programm entwickelt, das Gründungsinteressierte nutzen können.
Zum Erstellen des Businessplans steht Ihnen die Gründerplattform zur Verfügung. Dort können Sie sich Schritt für Schritt durch die einzelnen Punkte leiten lassen.
Sie können sich außerdem über die Förderdatenbank Bund, Länder und EU informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Gern können Sie sich für eine individuelle Beratung an unser Infotelefon zur Existenzgründung unter der Telefonnummer 030 340 60 65 60 wenden.
Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60
Stand:
September 2020