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Bezug von Grundsicherung: finanzielle Hilfe für Existenzgründung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich beziehe Grundsicherung (ca. 400 Euro), bin über 80 Jahre alt, schwerbehindert (G) unbefristet. Ich könnte u.U. die Grundsicherung nicht mehr benötigen, da ich evtl. selbständig tätig sein könnte - vermutlich im ersten Jahr jedoch ohne Gewinn. Gibt es finanzielle Hilfen und wo?

Antwort

Bei der Grundsicherung wird Ihr Einkommen aus Ihrer selbständigen Tätigkeit berücksichtigt. Nicht dazu zählen 30 Prozent des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit, höchstens jedoch 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Für eine individuelle Beratung sollten Sie sich an den örtlichen Träger der Grundsicherung wenden.

Bei geringem Kapitalbedarf ist eine Förderung über den „Mikrokreditfonds Deutschland“ möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 25.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können.

Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
November 2019

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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