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ALG-II-Bezug: Förderung für Webshop?

Frage

Ich bin Hartz-IV-Empfänger und plane im Nebenerwerb als Zeichner und Comic-Autor die Existenzgründung mit einem Internetshop, in dem meine Zeichnungen zum Stückpreis zwischen 10 und 100 Euro verkauft werden. Ich benötige die Finanzierung der Programmierung eines Webshops. Über eine Information würde ich mich sehr freuen.

Antwort

Es gibt verschiedene Förderprogramme, die bei einer Existenzgründung genutzt werden können. In der Regel wird aber nur eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit gefördert.

Eine Möglichkeit zur Finanzierung Ihres Webshops ist der „Mikrokreditfonds Deutschland“. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 25.000 Euro. Die Kreditaufnahme soll in kleinen Schritten erfolgen. Je nach Situation kann der Erstkredit beispielsweise 1.000 Euro, 5.000 Euro oder 10.000 Euro betragen. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie auf der Internetseite zum „Mikrokreditfonds Deutschland“.

Eine Förderung über das Jobcenter wird nur möglich sein, wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausüben möchten.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
September 2018

Tipps der Redaktion:

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