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Finanzierung: Haftungsfreistellung bei KfW-Krediten?

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Frage

Ich habe folgendes Anliegen: Wir befinden uns gerade in der Gründungsphase eines innovativen Unternehmens im Bereich Tech/Digitalisierung. Die Rechtsform wird eine GmbH sein. Im nächsten Schritt benötigen wir für die Produktion von Prototypen und Vertrieb Kapital von ca. 1 Mio Euro. Die Investition von 20-30% Eigenkapital ist kein Problem. Jedoch verlangt unsere Hausbank für die Bewilligung des Kredits eine Privatbürgschaft als Sicherheit in voller Höhe des Kredites.

Ich bin auf Ihrer Seite auf die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung durch die KfW in Zusammenarbeit mit der Hausbank gestoßen. Wäre dies eine Möglichkeit, die Haftung auf max. die Höhe des Eigenkapitals zu begrenzen? Oder haben Sie hierfür ggf. eine andere Idee?

Antwort

Die durchleitende Finanzierungspartnerin oder der durchleitende Finanzierungspartner haftet in der Regel zu 100 % gegenüber der KfW für die Rückzahlung eines KfW-Kredits. In einigen Förderprodukten kann die KfW einen Teil des Hausbankrisikos übernehmen, d. h. sie befreit die Finanzierungspartnerin bzw. den Finanzierungspartner von einem Teil der Haftung. Im Fall der Insolvenz des Kreditnehmers tragen die KfW und der Finanzierungspartner den Verlust im vereinbarten Verhältnis.

Durch die „Haftungsfreistellung“ reduziert sich das Ausfallrisiko Ihrer Hausbank, sodass diese bei nicht ausreichenden Sicherheiten eher bereit sein wird, Ihr Vorhaben zu begleiten.

Die „Haftungsfreistellung“ ersetzt nicht Ihre Sicherheiten und entbindet Sie auch nicht von der vollständigen Rückzahlung des Darlehens.

Die „Haftungsfreistellung“ fördert die Bereitschaft der Finanzierungspartnerinnen und Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe.

Die Kreditnehmerin bzw. der Kreditnehmer besichert den Kredit genauso wie bei voller Haftung der Hausbank.

Quelle:
KfW Bankengruppe
Infocenter

Stand:
April 2022

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