Antwort
Eine Förderung von Alten- und Pflegeheimen ist möglich, wenn diese gewerblich betrieben werden und sich in privatem Eigentum befinden.
Investitionen (z.B. Inneneinrichtung, Maßnahmen zur Barrierefreiheit) und Betriebsmittel von Einrichtungen für „Betreutes Wohnen“ können z.B. im „ERP-Gründerkredit - Universell“ gefördert werden (www.kfw.de).
Baumaßnahmen im Rahmen des „Betreutes Wohnen“ fördern wir über die wohnwirtschaftlichen Produkte. Mit dem Produkt „Energieeffizient Bauen“ fördern wir durch zinsverbilligte Darlehen den Bau oder den Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern 55, 40 und 40 Plus. Je kleiner die Zahl des Effizienzhauses, desto besser das Energieniveau.
Wir finanzieren ab 01.04.2016 maximal 100.000 Euro je Wohneinheit. Der Kreditbetrag kann für alle notwendigen Baumaßnahmen verwendet werden und beschränkt sich nicht auf Mehrkosten für energetische Maßnahmen.
Maßgeblich für die Anzahl der förderfähigen Wohneinheiten sind die mit der Baugenehmigung bestätigten Wohneinheiten. Als Wohneinheiten in Heimgebäuden/Betreutes Wohnen gelten Appartements und Wohnschlafräume. Gemeinschaftsräume, Küchen, Bäder und Ähnliches dürfen außerhalb der Wohneinheiten liegen. Mehrere Wohn-/Schlafräume innerhalb einer Wohngemeinschaft (= abgeschlossene Wohneinheit) gelten insgesamt als eine Wohneinheit.
Detailinformationen finden Sie hier: www.kfw.de/153
Gerne beantwortet Ihnen unser Infocenterteam weitere Fragen von montags bis freitags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.
Quelle: KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
März 2016
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