Frage
Ich als Rentnerin (Erwerbminderungsrente) möchte eine Spielhalle mit 10-12 Spielautomaten eröffnen und betreiben. Welche Fördermöglichkeiten hinsichtlich Beratung, Zuschüssen und verbilligten Krediten gibt es in Niedersachsen?
Ich als Rentnerin (Erwerbminderungsrente) möchte eine Spielhalle mit 10-12 Spielautomaten eröffnen und betreiben. Welche Fördermöglichkeiten hinsichtlich Beratung, Zuschüssen und verbilligten Krediten gibt es in Niedersachsen?
Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente steht der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit zwar grundsätzlich nicht entgegen, sofern der steuerrechtliche Gewinn monatlich den Betrag von 450 Euro übersteigt, führt dies - abhängig von der Höhe des erzielten Einkommens - zu einer Minderung der Rente um ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel, und würde schließlich zum Ruhen der Rentenzahlung führen.
Die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen können Sie dem Rentenbescheid entnehmen. Sie wurden individuell nach Ihrem Einkommen vor Eintritt der Erwerbsminderung berechnet und werden jährlich angepasst.
Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Jedes Förderprogramm hat eine eigene Richtlinie in der u.a. die Antragstellung geregelt ist.
Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, ob für Sie Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Das Land Niedersachsen unterstützt zum Beispiel Unternehmensgründungen insbesondere von Kleinstgründern. Mitfinanziert werden Ausgaben im Zusammenhang mit der Gründung oder der Erweiterung/dem Wachstum von Unternehmen. Ziel ist es, die Gründung und Stärkung nachhaltiger selbständiger Existenzen zu erleichtern sowie die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken und somit zur Schaffung, Sicherung und zum Erhalt dauerhafter Arbeits- und Ausbildungsplätze beizutragen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Der Umfang des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, die Darlehenssumme beträgt zwischen 5.000 und 25.000 Euro je Vorhaben. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Kundenportal sowie postalisch zu stellen an die
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12–16, 30177 Hannover
Tel. (05 11) 3 00 31-3 33, Fax (05 11) 3 00 31-1 13 33
E-Mail: beratung@nbank.de, Internet: www.nbank.de
Der Antragsteller muss ein Unternehmenskonzept und einen Finanzierungsplan vorlegen. Vor Antragstellung muss eine Erstberatung stattgefunden haben und es muss eine befürwortende fachkundige Stellungnahme einer bei der NBank hierfür gelisteten Institution vorliegen. Bei der Antragstellung sind Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachzuweisen.
Quelle: Ruth Rathsack
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2016