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Seniorenheim errichten: Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Für die Errichtung eines Seniorenheims mit 80 Betten werden Mittel benötigt. Veranschlagte Baukosten Stand 2014 ca. 7.500.000 Euro. Gibt es dafür eine Förderung?

Antwort

Mit dem Produkt Energieeffizient Bauen (153) fördern wir die Schaffung neuer Wohnungen bzw. eines neuen Hauses mit den Standards KfW-Effizienzhaus 55, 40 und 40 Plus.

Als Wohneinheiten in Heimen gelten Appartements und Wohnschlafräume. Gemeinschaftsräume, Küchen, Bäder und Ähnliches dürfen außerhalb der Wohneinheiten liegen.

In Heimgebäuden oder in für die Zwecke „Betreutes Wohnen“/„alternative Wohnform“ errichteten Gebäuden bzw. Gebäudeteilen darf eine abgeschlossene Wohneinheit abweichend von dieser Definition aus einem Wohn-/Schlafraum bestehen.

Wir finanzieren maximal 120.000 Euro je Wohneinheit. Für den Förderhöchstbetrag ist die in der „Bestätigung zum Antrag“ angegebene Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich.

Quelle:
KfW Bankengruppe
KfW-Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
infocenter@kfw.de

Stand:
April 2020

Tipps der Redaktion:

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