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Neue Beratungsförderung: für wen?

Frage

Als selbständiger Unternehmensberater verhelfe ich meinen Klienten auf dem Weg in die Existenzgründung. Insofern die meisten Jungunternehmer und Selbständigen finanziell schwach aufgestellt sind, möchte ich wissen, ob diese eine Unterstützung für meine Beratung anfordern können und natürlich wie? Aufgrund der geänderten Förderungsgrundlagen im Jahr 2016 gibt es vermehrt Anfragen.

Antwort

Mit Beginn des Jahres 2016 wurde die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen – zu denen auch Angehörige der freien Berufe zählen – neu ausgerichtet. Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows" fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung", „Gründercoaching Deutschland", „Turn-Around-Beratung" und „Runder Tisch" zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Unter folgendem Link erhalten Sie weiterführende Informationen: www.bafa.de.

Das oben genannte Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet haben. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an. Ausführliche Informationen zu den Länderprogrammen finden Sie unter www.existenzgruender.de.

Quelle: Sylvia Reimers
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Februar 2016

Tipps der Redaktion:

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