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Immobiliensanierung: Förderung?

Frage

Ich habe im November 2017 ein Gewerbeobjekt (ein Apartmenthaus) gekauft. Ich musste in eine neue Pooltechnik, in eine neue Waschmaschine, Trockner, Schneefräse, Gartenmöbel etc. investieren. Seit Juli 2018 ist die Vermietbarkeit gut. Es müssten aber sieben Ferienwohnungen vor allem optisch und auch funktional aufgefrischt werden, denn sie haben immer noch den "Charme" der 80er-Jahre. Dann müsste auch die Vermietbarkeit wieder gewährleistet sein. Wie können Sie mir finanziell helfen?

Antwort

Unser „ERP-Gründerkredit - Universell“ bietet Ihnen eine gute Möglichkeit, Ihren Finanzbedarf zu decken. Voraussetzung ist, dass Sie eine dauerhafte Tätigkeit wahrnehmen, für die Sie einen Gewerbebetrieb angemeldet haben.

Mit dem „ERP-Gründerkredit - Universell“ können Freiberufler und gewerbliche Unternehmen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit ihre Investitionen in voller Höhe finanzieren.

Den KfW-Kredit beantragen Sie vor Vorhabensbeginn bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, der bereit ist, Ihr Vorhaben zu begleiten und Ihren Darlehensantrag an uns weiterzuleiten. Finanzierungspartner sind Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Eine direkte Antragstellung in unserem Hause ist nicht möglich.

Ihr nächster Schritt ist nun das Gespräch mit einem Finanzierungspartner.

Weitere Informationen finden Sie auf der KfW-Seite zum ERP-Gründerkredit - Universell.

Wir bitten um Verständnis, dass wir eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen vornehmen können.

Quelle: KfW Bankengruppe
KfW-Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
Juli 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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