Antwort
Unser „ERP-Gründerkredit - Universell“ bietet Ihnen eine gute Möglichkeit, Ihren Finanzbedarf zu decken. Voraussetzung ist, dass Sie eine dauerhafte Tätigkeit wahrnehmen, für die Sie einen Gewerbebetrieb angemeldet haben.
Mit dem „ERP-Gründerkredit - Universell“ können Freiberufler und gewerbliche Unternehmen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit ihre Investitionen in voller Höhe finanzieren.
Den KfW-Kredit beantragen Sie vor Vorhabensbeginn bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, der bereit ist, Ihr Vorhaben zu begleiten und Ihren Darlehensantrag an uns weiterzuleiten. Finanzierungspartner sind Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Eine direkte Antragstellung in unserem Hause ist nicht möglich.
Ihr nächster Schritt ist nun das Gespräch mit einem Finanzierungspartner.
Weitere Informationen finden Sie auf der KfW-Seite zum ERP-Gründerkredit - Universell.
Wir bitten um Verständnis, dass wir eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen vornehmen können.
Quelle: KfW Bankengruppe
KfW-Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
Juli 2019
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