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Geschäftshaus umbauen und energetisch sanieren: Förderung?

Frage

Ich beabsichtige den Kauf eines alten Geschäftshauses (1930). Ein 1970 angebauter Teil soll abgerissen werden, da dieser zum einen nicht benötigt und zum anderen nicht energieeffizient ist. Das EG dient zukünftig als Geschäftsräume. Das OG soll nach Umbau privat genutzt werden. Das DG wird als Mietwohnung genutzt. Aufgrund des Alters empfiehlt es sich, die alte Ölheizung, die ohnehin nur für das EG genutzt wurde (ansonsten OG & DG Nachtspeicheröfen) in eine moderne Gasheizung umzuwandeln, die dann das komplette Haus versorgt. Die Fensterfront des Geschäftes wird erneuert (einbruchsicher, wärmedämmende Fenster). Das OG wird komplett mit 3fach-Verglasung ausgestattet. Die Beleuchtung im Geschäft ausschließlich mit LED-Beleuchtung sein (bisherige Beleuchtung sind Neonröhren). Mein Geschäft soll mit einer Rampe behindertengerecht erreichbar sein. Welche Förderprogramm und Zuschüsse kann ich in Anspruch nehmen? Mir liegen bereits Kostenvoranschläge vor (Heizung ca. 60.000 €, Fenster ca. 60.000 €).

Antwort

Bei gemischt genutzten Gebäuden werden die Kosten auf die jeweilige Nutzung (gewerblich oder wohnwirtschaftlich) aufgeteilt, da diese in unterschiedlichen Förderprodukten gefördert werden.

Wohneinheiten:
Wir gehen davon aus, dass nach Sanierung zwei Wohneinheiten vorhanden sind.
Mit unserem Produkt „Energieeffizient Sanieren“ fördern wir die energetische Sanierung von Wohngebäuden durch einzelne Maßnahmen, z.B. Fensteraustausch, Erneuerung der Heizung, Wärmedämmung, als auch durch die Sanierung eines Wohngebäudes auf einen KfW-Effizienzhausstandard.

Sie benötigen einen Sachverständigen aus der Expertenliste www.energie-effizienz-experten.de, der uns bestätigt, dass alle Produktbedingungen eingehalten werden.

Bitte entnehmen Sie unsere Produktbedingungen und die technischen Mindestanforderungen dem Merkblatt und der Anlage zum Merkblatt.

Sie können sich zwischen einer Zuschussvariante „Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss“ (430) oder Kreditvariante „Energieeffizient Sanieren - Kredit“ (151/152) entscheiden.

In der Kreditvariante kann die Heizungsanlage für das Gesamtgebäude finanziert werden, wenn die Fläche der Wohneinheiten mehr als 50 % der Gesamtfläche des Gebäudes ausmacht.

Wichtig ist, dass Ihr Antrag bei uns eingeht, bevor die Handwerker mit der Arbeit beginnen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Produktseite www.kfw.de/430 (Zuschuss) und www.kfw.de/151 (Kredit)

„Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung“ (431)
Für die Kosten, die Sie für den Sachverständigen aufwenden, bieten wir Ihnen zusätzlich einen Baubegleitungszuschuss an. Weiterführende Informationen sowie das Merkblatt finden Sie auf unserer Produktseite www.kfw.de/431

Gewerbeeinheit:
Mit dem gewerblichen „KfW-Energieeffizienzprogramm - Energieeffizient Bauen und Sanieren“ fördern wir die Sanierung gewerblich genutzter Gebäude, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses 100 oder 70 für Bestandsgebäude erreichen. Je kleiner die Zahl des Effizienzhauses, desto besser ist das Energieniveau. Die Standards der KfW-Effizienzhäuser basieren auf der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Wir finanzieren bis zu 100 % der förderfähigen Kosten mit einem zinsgünstigen Darlehen.

Wenn Sie mit der Sanierung des Nichtwohngebäudes den Standard des KfW-Effizienzhauses erreichen, erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss.
KfW-Effizienzhaus 70: 17,5 % des Zusagebetrages, maximal 175 Euro pro Quadratmeter
KfW-Effizienzhaus 100: 10,0 % des Zusagebetrages, maximal 100 Euro pro Quadratmeter

Detaillierte Informationen und die einzureichenden Unterlagen finden Sie unter www.kfw.de/277

Gefördert werden auch Einzelmaßnahmen an bestehenden gewerblichen Nichtwohngebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Die technischen Mindestanforderungen und die Energieeinsparungen bestätigt bei Antragstellung ein Sachverständiger.

Weitere Informationen und die Höhe des Tilgungszuschusses finden Sie unter www.kfw.de/278

Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Den KfW-Kredit beantragen Sie vor Vorhabensbeginn bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, der bereit ist, Ihr Vorhaben zu begleiten und Ihren Darlehensantrag an uns weiterzuleiten. Finanzierungspartner sind Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Eine direkte Antragstellung in unserem Hause ist nicht möglich.

Ihr nächster Schritt ist nun das Gespräch mit einem Finanzierungspartner.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen möglich ist.

Quelle: KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei), Fax: 0228 831-9500
Oktober 2016

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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