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Gebäudesanierung nach Betriebsübernahme: Förderung?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe einen Eis-Kiosk übernommen und renoviere gerade alles - auch neue Fenster. Gibt es dafür einen Zuschuss?

Antwort

Über die KfW besteht die Möglichkeit, Einzelmaßnahmen zur Sanierung eines Gebäudes gefördert zu bekommen. Diese Förderung erfolgt in Form eines Darlehens und eines Tilgungszuschusses. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der KfW.

Sie können zudem in Ihrem Bundesland nachfragen, ob über Ihr Bundesland eine weitere Fördermöglichkeit besteht.

Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60

Stand:
Dezember 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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