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Ferienchalets errichten: Förderung?

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Frage

Ich habe vor, auf einem Grundstück neun separat stehende Ferienchalets zu erstellen und diese gewerblich zu touristischen Zwecken zu vermieten. Dazu gehört eine Rezeption, Fitnessraum, Wellness, Frühstücksservice, Zimmerreinigung und Wäscheservice. Eine private Nutzung ist nicht vorgesehen, dauerhaftes Wohnen nicht erlaubt. Die umsetzende Gesellschaft besteht seit Ende 2019. Die Investition beträgt ca. 1,2 Mio. Euro. Für den Bau der Häuser und erste Anschaffungskosten (Lager, Geschäftsausstattung etc.) würde ich gerne eine Förderung nutzen.

Antwort

Ferienappartements und Ferienhäuser sind im Produkt KfW-Energieeffizienzprogramm“ (276) nicht förderfähig.

Beherbergungsstätten sind förderfähig, sofern es sich um Beherbergungsbetriebe mit hotelähnlichen Leistungen (Frühstücksservice, Rezeption und Zimmerreinigung) im Gebäude selbst handelt.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn es sich um ein Nichtwohngebäude gemäß der EnEV handelt. Eine Entscheidung und Bewertung zur möglichen Bilanzierung erfolgt durch den Sachverständigen auf Basis der gesetzlichen beziehungsweise ordnungsrechtlichen Grundlagen.

Aufgrund dem Alter der umsetzenden Gesellschaft und dem Investitionszweck können wir das Vorhaben nicht mit einem Darlehen mit Haftungsfreistellung der KfW fördern.

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns gerne an. Sie erreichen uns montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 539 9001.

Quelle:
KfW Bankengruppe
KfW-Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
infocenter@kfw.de
www.kfw.de

Stand:
Juli 2020

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