Zweitgründung während Bezug des Gründungszuschusses?
Frage
Für ein Online-Handelsgewerbe habe ich vor kurzer Zeit eine Bewilligung zum Gründerzuschuss der Agentur für Arbeit erhalten. Diese selbständige Tätigkeit führe ich aktuell zu 100% aus. Jetzt gibt es durch das eigene Netzwerk die Möglichkeit einen Innovation-Workshop zu moderieren.
Ich überlege, ob ich hierzu als zusätzliches Einkommen eine freiberufliche Tätigkeit anmelde. Diese Tätigkeit würde sich voraussichtlich auf max. 2-3 Tage pro Monat begrenzen. Bevor ich hier aktiv werde und Aufträge annehme sowie eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelde - die Frage, welche Auswirkung das auf den Gründerzuschuss hat. Kann mir dieser wieder entzogen werden bzw. eine Rückzahlung stattfinden? Muss ich die Agentur für Arbeit über die freiberufliche Tätigkeit informieren? Was passiert, wenn die freiberufliche Tätigkeit in einem Monat die 2-3 Tage überschreitet? Gibt es eine Umsatzgrenze für eine freiberufliche Tätigkeit neben dem Gründerzuschuss?
Antwort
Eine Förderung mit dem Gründungszuschuss ist weiterhin möglich, wenn die geförderte selbständige Tätigkeit nach wie vor hauptberuflich ausgeübt wird. Die selbständige Tätigkeit wird dann nicht hauptberuflich ausgeübt, wenn andere abhängige oder selbständige Tätigkeiten in der Summe in zeitlich höherem Umfang ausgeübt werden. Aufgrund der Mitwirkungspflicht sollten Sie der Agentur für Arbeit die Aufnahme der weiteren selbständigen Tätigkeit mitteilen. Diese entscheidet dann, ob die zusätzliche Tätigkeit eine Auswirkung auf den Bezug des Gründungszuschusses hat.
Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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April 2019
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