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Zwei verschiedene freiberufliche Tätigkeiten: Gründungszuschuss beantragen?

Frage

Ich plane, mich in Kürze mit Hilfe des Gründungszuschusses selbständig zu machen. Ich möchte mich als Künstlerin (bildende Kunst) selbständig machen. Zugleich möchte ich auch als freiberufliche Autorin tätig werden, wobei die Texte keinen künstlerischen Bezug haben, sondern ein anderes Fachgebiet betreffen. Die Künstlersozialkasse fasst Künstler und Publizisten (auch aus nicht-künstlerischen Bereichen) zusammen, so dass ein gewisser Zusammenhang besteht. Um mein Vorhaben so zu formulieren, wie es auch tatsächlich geplant ist, würde ich nun im Antrag der Arbeitsagentur mitteilen, dass ich mich als Künstlerin und Autorin selbständig machen will. Allerdings heißt es ja, dass "eine" hauptberufliche Selbständigkeit gefördert wird. Könnte also nun ein GZ-Antrag daran scheitern, weil ich die Selbständigkeit auf zwei Bereiche stütze? Oder würde man es als EINE Tätigkeit - als schöpferisch tätige Freiberuflerin - anerkennen, eben mit verschiedenen Bereichen, die sich ergänzen?

Antwort

Die Agentur für Arbeit prüft zunächst, ob die Selbständigkeit als Möglichkeit gesehen wird, die Arbeitslosigkeit zu beenden. Dabei wird berücksichtigt, ob für Sie Stellenangebote vorhanden sind.

Die angestrebte Selbständigkeit muss hauptberuflich sein. Dabei ist es sicherlich unerheblich, dass es sich um zwei verschiedene Gründungsideen handelt. Sie sollten diese, in Ihrem Gründungskonzept, gut miteinander verbinden.

Ob eine Geschäftsidee gut ist, zeigt sich, wenn diese in ein Konzept umgesetzt wird, das alle Punkte enthält, die für die Gründung und das Funktionieren einer selbständigen Existenz wichtig sind:

  • Was will ich machen?
  • Wie will ich diese Selbständigkeit umsetzen?
  • Welcher Standort wird gewählt?
  • Wie groß ist der Einzugsbereich?
  • Wer ist als Kundin oder Kunde zu gewinnen?
  • Wie groß ist der Kundenkreis?
  • Wie viele Wettbewerberinnen und Wettbewerber gibt es auf diesem Markt?
  • Wie leistungsfähig sind Sie?
  • Welche Kosten entstehen mit der Gründung und in der ersten Zeit der Tätigkeit?
  • Welches Startkapital wird gebraucht?
  • Wer bringt es auf?
  • Welche finanziellen Hilfen sind möglich? An welche Bedingungen sind sie geknüpft?

Sie müssen neben der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle natürlich auch die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Ausübung der selbständigen Tätigkeit erfüllen. Grundlagen dieser Stellungnahme sind in der Regel:

  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens,
  • Lebenslauf,
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.

Eine Entscheidung kann natürlich nur die Agentur für Arbeit vor Ort treffen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Mai 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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