Frage
Ich plane, mich in Kürze mit Hilfe des Gründungszuschusses selbständig zu machen. Ich möchte mich als Künstlerin (bildende Kunst) selbständig machen. Zugleich möchte ich auch als freiberufliche Autorin tätig werden, wobei die Texte keinen künstlerischen Bezug haben, sondern ein anderes Fachgebiet betreffen. Die Künstlersozialkasse fasst Künstler und Publizisten (auch aus nicht-künstlerischen Bereichen) zusammen, so dass ein gewisser Zusammenhang besteht. Um mein Vorhaben so zu formulieren, wie es auch tatsächlich geplant ist, würde ich nun im Antrag der Arbeitsagentur mitteilen, dass ich mich als Künstlerin und Autorin selbständig machen will. Allerdings heißt es ja, dass "eine" hauptberufliche Selbständigkeit gefördert wird. Könnte also nun ein GZ-Antrag daran scheitern, weil ich die Selbständigkeit auf zwei Bereiche stütze? Oder würde man es als EINE Tätigkeit - als schöpferisch tätige Freiberuflerin - anerkennen, eben mit verschiedenen Bereichen, die sich ergänzen?