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Zukünftiger Franchise-Nehmer: Gründungszuschuss?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Als Bezieher von ALG I erwäge ich eine Unternehmensgründung als selbständiger Franchise-Nehmer. Ich erfülle grundsätzlich die Kriterien für einen Gründungszuschuss. Nun habe ich aber gehört, dass eine Unternehmensgründung als Franchise-Nehmer nicht förderfähig sei, da es sich dabei nicht um eine „klassische“ Selbständigkeit handele, weil man von der Marke des Franchise-Gebers profitiere. Ich kann allerdings weder in dem Förderantrag, noch in den entsprechenden Broschüren der Bundesagentur einen Hinweis finden, der diese Aussage stützt. Ich würde mich sehr über Ihre Experteneinschätzung freuen.

Antwort

In den gesetzlichen Grundlagen zum Gründungszuschuss, in den §§ 93 und 94 SGB III, finden Sie keine spezielle Regelung für Franchise-Nehmer. Werden die in dem § 93 SGB III aufgeführten Voraussetzungen erfüllt, übt die Agentur für Arbeit das Ermessen aus und entscheidet über die Gewährung des Gründungszuschusses. In der Geschäftsanweisung zum Gründungszuschuss sind weitere Tatbestände aufgeführt, wonach die Arbeitsagentur entscheidet.

Zum Beispiel prüft die Arbeitsagentur die Eigenleistungsfähigkeit - das heißt, dass eine Förderung nur dann erfolgen kann, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung erforderlich ist. Die Bundesagentur für Arbeit bietet die Geschäftsanweisung als Download.

Ich empfehle Ihnen ein Gespräch mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit, da diese über die Gewährung des Gründungszuschusses entscheiden wird.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
August 2018

Tipps der Redaktion:

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