Frage
Als Bezieher von ALG I erwäge ich eine Unternehmensgründung als selbständiger Franchise-Nehmer. Ich erfülle grundsätzlich die Kriterien für einen Gründungszuschuss. Nun habe ich aber gehört, dass eine Unternehmensgründung als Franchise-Nehmer nicht förderfähig sei, da es sich dabei nicht um eine „klassische“ Selbständigkeit handele, weil man von der Marke des Franchise-Gebers profitiere. Ich kann allerdings weder in dem Förderantrag, noch in den entsprechenden Broschüren der Bundesagentur einen Hinweis finden, der diese Aussage stützt. Ich würde mich sehr über Ihre Experteneinschätzung freuen.