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Wohnsitz in Österreich: Anspruch auf Gründungszuschuss?

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Frage

Ich bin seit 01.01.2015 arbeitslos und beziehe ALG I. Als bis zum Jahresende 2014 tätiger Geschäftsführer in einer Nischenbranche sieht der Stellenmarkt für mich dürftig aus. Ich überlege daher, mich als freiberuflicher Übersetzer selbständig zu machen. Allerdings plane ich in diesem Jahr einen Umzug nach Österreich, um meiner Lebensgefährtin dorthin zu folgen. Ich würde dann keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben. Habe ich unter diesen Umständen bei Nachweis der Tragfähigkeit und anderer Kriterien Anspruch auf einen Gründerzuschuss?

Antwort

Eine Förderung mit dem Gründungszuschuss erfolgt nur bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Geltungsgebiet des SGB III und dieses ist Deutschland.

Weiterführende Informationen zur Förderung mit dem Gründungszuschuss finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite: http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mta4/~edisp/l6019022dstbai444940.pdf

Sie können sich natürlich auch bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur beraten lassen.

Quelle:
Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
April 2015

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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