Frage
Ich möchte mich als Web-Entwickler selbständig machen. Als Einzelunternehmer möchte ich Dienstleistungen im Bereich Web-Entwicklung und Wartung von Websites anbieten. Wie hoch ist die Chance einen Gründungszuschuss bewilligt zu bekommen?
Ich möchte mich als Web-Entwickler selbständig machen. Als Einzelunternehmer möchte ich Dienstleistungen im Bereich Web-Entwicklung und Wartung von Websites anbieten. Wie hoch ist die Chance einen Gründungszuschuss bewilligt zu bekommen?
Wir können von dieser Stelle aus nicht beurteilen, ob Ihnen der Gründungszuschuss gewährt wird. Beachten Sie bitte, dass der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist und die Arbeitsagentur über die Gewährung im Einzelfall entscheidet.
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung nach § 93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Als hauptberuflich wird jede Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche angesehen. Der jeweilige Antrag ist vor Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit bei Ihrer Agentur für Arbeit zu stellen.
Die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit hat Vorrang. Der Vorrang der Vermittlung nach § 4 Abs. 2 SGB III ist zu berücksichtigen. Die Prüfung des Vermittlungsvorrangs hat stets individuell zu erfolgen und darf nicht dazu führen, dass bestimmte Branchen oder Fachkräfte grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen werden.
Mögliche Kriterien zur Beurteilung des Vermittlungsvorrangs sind:
Nach § 93 Abs. 2 SGB III kann der Zuschuss geleistet werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer:
1. bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt,
2. der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweist und
3. ihre oder seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegt.
Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen. Als fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute benannt.
Die Förderung erstreckt sich in einer ersten Phase über sechs Monate, in denen Sie den Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Bei intensiver Geschäftstätigkeit und hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten kann eine Weiterförderung in Höhe der Pauschale von 300 Euro für weitere neun Monate bewilligt werden.
Der jeweilige Antrag ist bei Ihrer Agentur für Arbeit zu stellen. Zusätzlich muss eine Kurzbeschreibung der Geschäftsidee, ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vorgelegt werden. Für die Beantragung muss die Tragfähigkeit Ihrer Existenz durch eine fachkundige Stelle bestätigt werden.
Bei weiteren Fragen zum Gründungszuschuss können Sie sich gern an das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung des BMAS unter 030 221 911 003 wenden.
Sollte eine Förderung über den Gründungszuschuss nicht möglich sein, können Sie sich gern bei der Investitionsbank Berlin (IBB) über eventuelle Fördermöglichkeiten des Bundeslandes Berlin informieren. Die Investitionsbank Berlin (IBB) ist die zentrale Förderbank des Landes Berlin und hält vielfältige Angebote für Unternehmen in der Gründungsphase bereit. Förderfähige Aufwendungen sind z.B.: Kosten für Erstausstattung eines Warenlagers, Betriebsmittel, Personalaufwendungen, Übernahmepreise und Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Informationen über die einzelnen Programme und Fördervoraussetzungen finden Sie bei der Investitionsbank Berlin. Die Kontaktdaten lauten:
Investitionsbank Berlin
Kundenberatung
Bundesallee 210, 10719 Berlin
Tel.: (030) 2125-4747, E-Mail: kundenberatung.wirtschaft@ibb.de
Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Mai 2019