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Unternehmen bereits gegründet: Gründungszuschuss beantragen?

Frage

Ich plane bereits seit längerer Zeit meine Selbständigkeit und habe daher bereits im September ein Unternehmen gegründet. Aufgrund längerer Antragsfristen durch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz und die Fertigungszeiten der Anlage, die ich betreiben möchte (min. drei Monate) kann ich frühestens ab Februar oder sogar März mit den ersten Umsätzen rechnen. Ich befinde mich zurzeit noch in einem festen Arbeitsverhältnis, bin aber aufgrund der schlechteren Auftragslage im Winter, voraussichtlich demnächst arbeitslos. Die fachliche Eignung zur Selbständigkeit bringe ich mit und die Rentabilität meiner Geschäftsidee ist ebenfalls bestätigt. Jetzt meine Frage: Kann ich in diesem Fall noch einen Gründungszuschuss beantragen? Und wie stehen meine Chancen, dass dieser bewilligt wird?

Antwort

Der Gründungszuschuss ist eine Leistung nach § 93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Als hauptberuflich wird jede Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche angesehen. Eine Förderung mit dem Gründungszuschuss ist auch möglich, wenn eine nebenberuflich ausgeübte selbständige Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit aufgewertet wird. Der jeweilige Antrag ist vor Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit bei Ihrer Agentur für Arbeit zu stellen. Eine Einschätzung zu Ihren Chancen kann von mir nicht vorgenommen werden. Ich empfehle Ihnen ein Beratungsgespräch bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

Quelle: Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
November 2014

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