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Teilzeit-Selbständigkeit in Vollzeit-Selbständigkeit umwandeln: Gründungszuschuss?

Frage

Ich überlege - nach 16 Jahren in meiner aktuellen Firma - im gleichen Bereich eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit hauptberuflich auszuführen. Diese nebenberufliche Tätigkeit (als freiberuflicher Grafiker) besteht bereits seit einigen Jahren. Habe ich trotz bereits bestehender Kunden und wachsendem Umsatz bei der nebenberuflichen Tätigkeit einen Anspruch auf den Existenzgründungszuschuss, wenn diese in die Haupttätigkeit umgewandelt wird? Welche Unterlagen müsste ich hierfür einreichen?

Antwort

Eine Förderung mit dem Gründungszuschuss der Arbeitsagentur ist auch möglich, wenn Sie Ihre nebenberufliche selbständige Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufwerten und eine bestehende Arbeitslosigkeit dadurch beenden. Da der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist, entscheidet Ihre zuständige Arbeitsagentur über die Gewährung des Gründungszuschusses. Im Rahmen der Ermessensausübung prüft die Arbeitsagentur bei der Umwandlung einer nebenberuflichen Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit die Eigenleistungsfähigkeit des Antragstellers. Sie prüft inwieweit der Gründungszuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung erforderlich ist. Welche Unterlagen Sie für die Prüfung der Eigenleistungsfähigkeit einreichen müssen, entscheidet die Arbeitsagentur.

Den Antrag für den Gründungszuschuss stellen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen. Diese prüft Ihr Vorhaben anhand Ihres Businessplanes einschließlich Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie Ihres Lebenslaufs.

Weitere Informationen zum Gründungszuschuss erhalten Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur, z.B. in der aktuellen Geschäftsanweisung unter www.arbeitsagentur.de.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Juni 2017

Tipps der Redaktion:

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