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Sonnen- und Sichtschutz verkaufen: Gründungszuschuss?

Frage

Ich möchte mich im Bereich Innenausstattung selbständig machen und einen Shop für Sonnen- und Sichtschutz gründen. Welche Gründerzuschüsse kann ich beantragen und welche Voraussetzungen braucht man?

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Förderung von Investitionen und Betriebsmittelausgaben erfolgen in der Regel über Darlehensförderprogramme.

Einen Zuschuss kann man beispielsweise für eine Beratung vor oder nach der Gründung erhalten. Eine Beratung vor der Gründung kann über das jeweilige Bundesland gefördert werden. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite http://www.existenzgruender.de/DE/Service/Beratung-Adressen/Vor-der-Gruendung/inhalt.html

Eine andere Fördermöglichkeit für eine Zuschussförderung ist der „Gründungszuschuss“. Der „Gründungszuschuss“ ist eine Leistung nach §93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Als hauptberuflich wird jede Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche angesehen. Der jeweilige Antrag ist vor Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit bei Ihrer Agentur für Arbeit zu stellen. Die Förderung erstreckt sich in einer ersten Phase über sechs Monate, in denen Sie den Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Bei intensiver Geschäftstätigkeit und hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten kann eine Weiterförderung in Höhe der Pauschale von 300 Euro für weitere neun Monate bewilligt werden. Weitere Informationen zum Gründungszuschuss erhalten Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur, z.B. in der aktuellen Geschäftsanweisung unter www.arbeitsagentur.de/

Neben den Förderprogrammen des Bundes können für Sie auch Förderprogramme Ihres Bundeslandes in Frage kommen. Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Quelle: Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Oktober 2016

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