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Selbständigkeit: erst nebenberuflich, dann in Vollzeit mit Gründungszuschuss?

Frage

Ich werde meinen bestehenden Arbeitsvertrag in den nächsten Tagen zum 31.12.2016 auflösen und werde voraussichtlich von Juni bis Dezember bei vollem Gehalt freigestellt sein. Ich habe bereits eine Erlaubnis meines Arbeitsgebers für eine Nebentätigkeit. Daher möchte ich bereits jetzt gründen und loslegen. Wie kann ich in dieser Konstellation dennoch von dem Gründungszuschuss profitieren? Besteht da eine Chance? Es kann doch nicht sein, dass ich „bestraft“ werde, nur weil ich mich schon VOR meinem ersten Tag als Arbeitssuchender um meine berufliche Zukunft kümmere.

Antwort

Mit dem Gründungszuschuss können Sie gefördert werden, wenn Sie durch die Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit eine bestehende Arbeitslosigkeit beenden. Üben Sie ihre selbständige Tätigkeit vorher nebenberuflich aus, so ist eine Förderung auch möglich. Bitte beachten Sie, dass der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist. Die Agentur für Arbeit prüft z.B. Ihre Vermittelbarkeit in eine versicherungspflichtige Tätigkeit ab oder aber auch welches Einkommen aus der nebenberuflichen Selbständigkeit erzielt wird. Ausführliche Informationen zum Gründungszuschuss finden Sie in der Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit:
www.arbeitsagentur.de

Quelle: Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Mai 2016

Tipps der Redaktion:

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