Nebenberufliche selbständige Tätigkeit in hauptberufliche Selbständigkeit umwandeln: Gründungszuschuss?
Frage
Ist es möglich den Gründungszuschuss zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch die Arbeitsagentur auch zu erhalten, wenn man die betreffende gewerbliche Tätigkeit bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, jedoch nur im Nebenerwerb ausgeübt hat?
Antwort
Eine Förderung mit dem Gründungszuschuss ist auch möglich, wenn Sie Ihre nebenberufliche selbständige Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufwerten. Da der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist, entscheidet Ihre zuständige Arbeitsagentur über die Gewährung des Gründungszuschusses. Im Rahmen der Ermessensausübung prüft die Arbeitsagentur bei der Umwandlung einer nebenberuflichen Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit die Eigenleistungsfähigkeit des Antragstellers. Sie prüft inwieweit der Gründungszuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung erforderlich ist.
Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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März 2017
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