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Nebenberuflich selbständig: Gründungszuschuss?

Frage

Ich möchte mich als mobile Physiotherapeutin selbständig machen - allerdings am Anfang nur nebenberuflich. Wie viele Stunden muss/kann ich als Angestellte arbeiten, insbesondere im Hinblick auf Existenzgründungsförderungen durch das Arbeitsamt?

Antwort

Eine Förderung mit dem Gründungszuschuss ist nur möglich, wenn Sie durch eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit eine bestehende Arbeitslosigkeit beenden. Üben Sie die selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb aus und werden Sie arbeitslos, so können Sie eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb von unter 15 Stunden in der Woche ausüben. Eine Förderung mit dem Gründungszuschuss ist auch möglich, wenn Sie dann Ihre nebenberufliche selbständige Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufwerten. Da der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist, entscheidet Ihre zuständige Arbeitsagentur über die Gewährung des Gründungszuschusses. Möchten Sie während Ihrer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit zusätzlich als Angestellte arbeiten, dann ist eine Förderung mit dem Gründungszuschuss weiter möglich, wenn die selbständige Tätigkeit in zeitlich höherem Umfang ausgeübt wird.

Für weitere Fragen zum Gründungszuschuss können Sie sich gerne an das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik des BMAS unter der 030 221 911 003 wenden.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Februar 2017

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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