Frage
Ich beziehe ALG I und habe noch bis zum November 2014 Anspruch darauf. Schon neben meiner (halben) Anstellung war ich nebenberuflich selbständig und möchte das nun hauptberuflich sein. Ich möchte gern mit Gründungszuschuss gründen, habe auch mein Unternehmenskonzept zur Tragfähigkeitsprüfung schon eingereicht. Meine Aussichten auf Förderung sind nach Aussage meiner Vermittlerin ganz gut. Der Plan war, Anfang oder spätestens Mitte Januar zu gründen. So weit so gut. Ich bin aber schwanger, das Kind wird Mitte April auf die Welt kommen. Aus meiner Sicht habe ich nun folgende Handlungsmöglichkeiten:
- Ich lasse mich ab Januar 2014 mit dem Gründungszuschuss fördern, bin dann selbständig. Als freiwillig gesetzlich Versicherte würde ich ab Ende Februar Mutterschutzgeld bekommen. Elterngeld wird anschließend nach dem Einkommen des Vorjahres 2013 berechnet. Das wäre für mich günstig. Offene Fragen: Kann der Gründungszuschuss weiterlaufen? Wie lange darf man im Zweifelsfall pausieren? Darf man das überhaupt?
- Und wie kritisch ist es dann mit der Verlängerung? (wäre ab Juli 2014 zu entscheiden) - Elterngeld und Gründungszuschuss parallel? Geht das? Wird das praktiziert?
- Wie ist es mit der Krankenversicherung, wenn ich Elterngeld beziehe. Ist Familienversicherung möglich? (ich wäre freiwillig gesetzlich versichert)
- Ich warte mit der Gründungsförderung bis gegen Ende meiner Elternzeit (wahrscheinlich Ende 2014/Anfang 2015). Ich würde also noch bis Ende Februar 2014 ALG I beziehen, dann in den Mutterschutz und anschließend in die Elternzeit gehen. Mutterschutzgeld hätte etwa die Höhe des ALG I. Elterngeld wird aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet, die Bezugszeiten von ALG I zählen nicht als Einkommen. Das würde heißen, dass das Elterngeld deutlich weniger wäre, weil ich zu Beginn des Mutterschutzes bereits drei Monate ALG I-Bezug hätte. Offene Fragen: Reicht anschließend meine Anspruchszeit auf ALG I aus, um den Gründungszuschuss zu bekommen? - Wird es schwieriger, die Tragfähigkeitsprüfung für das Gründungskonzept zu bestehen?
- Was passiert mit der Krankenversicherung während der Elternzeit, wenn das ALG I ruht und die Selbstständigkeit schon langsam anläuft? Muss ich mich dann freiwillig gesetzlich versichern? Oder bin ich bei meinem Mann familienversichert?
Meine Bitte an Sie ist es, die aufgeführten Fragen zu beantworten. Außerdem möchte ich wissen: Für wie sinnvoll halten Sie die beiden Varianten? Inwieweit gibt es andere Handlungsmöglichkeiten? Was muss noch beachtet werden?