Kreditantrag: Gründungszuschuss in Erklärung über de-minimis-Beihilfen angeben?
Frage
Ich habe mich als Freiberufler selbständig gemacht und beziehe den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Für Betriebsmittel beantrage ich einen Kredit über die Förderbank meines Bundeslandes. Ist der Gründungszuschuss in der Erklärung über de-minimis-Beihilfen im Sinne der EU-Verordnung anzugeben?
Antwort
Die „de-minimis-Regelung“ vereinfacht das Verfahren zur Genehmigung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen, wie z.B. das von Ihnen beantragte Förderdarlehen. Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594), § 93 ist ein Instrument der Arbeitsförderung und richtet sich nicht an Unternehmen, sondern natürliche Personen, die Leistungsempfänger der Arbeitsagentur (ALG-I) sind. Dieser Zuschuss steht in keiner beihilferechtlichen Beziehung zu Förderungen von Unternehmen und muss in der de-minimis-Erklärung gegenüber dem Fördergeber deshalb nicht aufgeführt werden.
Quelle: Holger Richter
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