Antwort
Der Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit ist eine Kann-Leistung. Ein wichtiger Aspekt bei der Bewilligung besteht darin, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen muss.
Bei der Suche nach einer Fördervariante ist es sinnvoll, dass die Höhe des Finanzierungsbedarfs festgelegt wird.
Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Jedes Förderprogramm hat eine eigene Richtlinie in der u.a. die Antragstellung geregelt ist.
Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, ob für Sie Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Für die Finanzierung von kleinen Unternehmensgründungen hilft auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Mikrokredit kann bei einem Finanzierungsbedarf von bis zu 10.000 Euro bei einem Mikrofinanzinstitut beantragt werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite www.mein-mikrokredit.de
Quelle: Ruth Rathsack
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
April 2016
Tipps der Redaktion:
Starthilfe: Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit (PDF, 8 MB)
Bundesagentur für Arbeit: Geschäftsanweisung zum Gründungszuschuss (GZ) nach § 93 SGB III