Navigation

Hebamme: Gründungszuschuss für Anschaffungskosten beantragen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin angestellte Hebamme. Nun möchte ich mich nächstes Jahr als Hebamme selbständig machen und mich über einen Gründungszuschuss (z.B. um Anschaffungskosten zu bewerkstelligen) informieren. Ich werde weiterhin mit wenigen Stunden in der Klinik angestellt sein.

Antwort

Der Gründungszuschuss ist eine Leistung nach § 93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründerinnen und Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Als hauptberuflich wird jede Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche angesehen. Der jeweilige Antrag ist vor Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit bei Ihrer Agentur für Arbeit zu stellen. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, sodass Ihre zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall über die Förderung entscheidet. Der Gründungszuschuss ist als Unterstützung für den persönlichen Lebensunterhalt und die soziale Absicherung gedacht.

Eine Förderung in Form eines Zuschusses für Ihre ersten Investitionen und Betriebsausgaben können wir Ihnen nicht benennen. Hier erfolgt eine Förderung in Form von Krediten oder stillen Beteiligungen. Gern können Sie sich für eine individuelle Beratung an unser Infotelefon zur Existenzgründung unter der Telefonnummer 030 340 60 65 60 wenden.

Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60

Stand:
Oktober 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben