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Gründungszuschusses: weiteres Unternehmen gründen?

Frage

Ich bin Produkt- und Interior-Designerin, beziehe derzeit ALG I (derzeit noch in der dreimonatigen Sperrzeit) und möchte Anfang nächsten Jahres den Antrag auf den Gründungszuschuss stellen, um mich hauptberuflich selbständig zu machen. Angenommen der Antrag wird bewilligt: Darf ich während Bezug des Gründungszuschusses ein weiteres Unternehmen gründen/Gesellschafterin eines weiteren Unternehmens werden? Ist die Voraussetzung, dass meine geförderte Selbständigkeit hauptberuflich und die weitere Gründung nebenberuflich ist? Und muss ich die weitere Gründung der Arbeitsagentur angeben?

Antwort

Wenn Sie während der Förderung mit dem Gründungszuschuss eine zusätzliche Tätigkeit zu Ihrer hauptberuflichen Selbständigkeit aufnehmen, müssen Sie diese aufgrund Ihrer Mitwirkungspflicht der Agentur für Arbeit mitteilen. Eine weitere Förderung mit dem Gründungszuschuss ist nur möglich, wenn die geförderte Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Die selbständige Tätigkeit wird dann nicht hauptberuflich ausgeübt, wenn andere abhängige oder selbständige Tätigkeiten in der Summe in zeitlich höherem Umfang ausgeübt werden. Eine Entscheidung hierüber trifft Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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November 2019

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