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Gründungszuschuss verlängern?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Gibt es eine Möglichkeit, die Verlängerung des Gründerzuschusses zu erhalten, nachdem diese bereits abgelehnt wurde? Ich habe mich mit einer eigenen Buchhandlung selbständig gemacht und den Gründerzuschuss erhalten. Nun habe ich die Verlängerung beantragt (300 Euro pro Monat für neun Monate), die leider abgelehnt wurde. Die Begründung ist, dass ich zu wenig Gewinn generiere, mein Unternehmen daher nicht tragfähig sei. Allerdings wurde von der Bundesagentur für Arbeit der Gewinn nicht um die angefallenen Gründungskosten bereinigt. Nun möchte ich einen Widerspruch einreichen, weiß jedoch nicht wo die magische Grenze liegt, ab welchem Gewinn ein Unternehmen förderungswürdig ist und ob ich überhaupt eine Chance habe, auf diesem Wege die Anschlussförderung zu erhalten.

Antwort

Der Gründungszuschuss sowohl in der ersten als auch in der zweiten Phase ist eine Ermessensleistung. Die zuständige Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall über die Weitergewährung. Das Gesetz sieht dabei keine Gewinngrenze vor, ab der eine Weiterförderung erfolgen kann. In den fachlichen Weisungen zum Gründungszuschuss wird beschrieben, dass Existenzgründungen nur weiter gefördert werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten vorliegen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den „Fachlichen Hinweisen zum Gründungszuschuss“. Gegebenenfalls können Ihnen die Hinweise aus dem Dokument bei Ihrem Widerspruch behilflich sein.

Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Dezember 2019

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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