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Gründungszuschuss trotz privater Mieteinnahmen?

Frage

Stehen private Mieteinnahmen in Bezug zur Höhe des Gründungszuschusses oder wird das ALG I plus 300 Euro Gründungszuschuss gezahlt?

Antwort

Der Gründungszuschuss wird in der ersten Phase für die Dauer von sechs Monaten in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro monatlich gezahlt. Private Mieteinnahmen werden bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht angerechnet.

Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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März 2019

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