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Gründungszuschuss: nebenberufliches Gewerbe in hauptberufliches ummelden?

Frage

Ich betreibe ein Gewerbe nebenher und habe meinen Hauptjob jetzt gekündigt, da ich mein Gewerbe jetzt gerne hauptberuflich führen möchte. Ich bin gerade dabei den Gründungszuschuss zu beantragen und würde ihn auch bekommen laut Agentur für Arbeit. Allerdings hat die Agentur für Arbeit ein Problem damit, dass ich das Gewerbe schon angemeldet habe (war aber nie hauptberuflich). Jetzt soll ich meinen Gewerbeschein abändern lassen von Neben- zu Haupterwerb, um somit auch ein aktuelles Datum darin stehen zu haben. Da es sich um eine GbR handelt, die ich mit meinem Bruder zusammen betreibe und er es momentan nebenberuflich macht, ist es laut Gewerbeamt nicht möglich eine Person neben- und die andere Person hauptberuflich zu vermerken. Ist es überhaupt möglich den Gründungszuschuss zu beantragen mit einem schon bestehenden Gewerbe, welches man nur nebenher betrieben hat?

Antwort

Eine im Nebenerwerb ausgeübte Selbständigkeit ist in der Regel nicht schädlich für die spätere Gewährung des Gründungszuschusses. Da die Voraussetzung für den Gründungszuschuss ein Bezug von Arbeitslosengeld im Sinne des Sozialgesetzbuch III ist, darf die selbständige Tätigkeit keinen Stundenumfang von 15 oder mehr in der Woche aufweisen. Die Prüfung erfolgt durch die örtliche Agentur für Arbeit. Der Antrag auf den Gründungszuschuss sollte vor der Gründung im Haupterwerb gestellt werden.

Wenn Sie den Antrag auf den Gründungszuschuss bei Ihrer Agentur für Arbeit einreichen, müssen Sie eine Kopie der Gewerbeanmeldung beifügen. Somit muss von Ihnen eine Gewerbeummeldung zum Datum X erfolgen. Das heißt, Sie entscheiden bei der Ummeldung des Gewerbes, ab welchem Tag Sie dann die selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausüben möchten.

Quelle: Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juni 2013

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