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Gründungszuschuss: mit Teilzeitselbständigkeit starten?

Frage

Ich möchte mich mit einem Zeitarbeitsunternehmen selbständig machen und diesbezüglich einen Gründungszuschuss beantragen. Die Selbständigkeit soll bereits am 03.01.14 beginnen und ich habe Mitte Dezember ein Antragsformular erhalten, welches ich zusammen mit den geforderten Unterlagen vermutlich erst Ende Januar abgeben kann - da ein Auszug aus dem Handelsregister benötigt wird und dieses aufgrund der Bearbeitungszeit vermutlich nicht früher vorliegt. Gemäß der Agentur für Arbeit bin ich ab dem 03.01.13 (unabhängig von der möglichen Förderung) selbständig und habe keinen Anspruch mehr auf ALG I. Kann ich das Unternehmen in der Gesellschaftsform der GmbH bzw. die Selbständigkeit nicht ab dem 03.01.14 vorerst in Teilzeit (bis 15 Std./ Woche) ausüben (um meinen Lebenserhaltungskosten zu sichern) und ggf. nach positivem Bescheid in eine Vollzeit-Selbständigkeit umwandeln? Oder hat dieses Konsequenzen auf das Genehmigungsverfahren?

Antwort

Während einer Arbeitslosigkeit können Sie unter 15 Stunden in der Woche eine Nebenbeschäftigung ausüben, dieses ist auch als selbständige Nebentätigkeit möglich. Eine Förderung mit dem Gründungszuschuss kann auch erfolgen, wenn eine im Nebenerwerb ausgeübte selbständige Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit aufgewertet wird. Sie selber legen Ihren Tag der Gründung (Start in die hauptberufliche Selbständigkeit) fest und geben diesen dann im Antrag an. Möchten Sie vorher wissen, ob Ihnen der Gründungszuschuss gewährt wird, müssen Sie Ihr Gründungsdatum entsprechend nach hinten verlegen. Wie lange die Bearbeitungszeiten bei der Arbeitsagentur sind, kann von mir nicht eingeschätzt werden. Ich empfehle Ihnen Ihr Vorhaben mit der Arbeitsagentur zu besprechen, damit Sie Ihre Förderung nicht gefährden.

Für weitere Fragen können Sie sich zudem an das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter der 030 221 911 003 wenden.

Quelle: Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Januar 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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