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Gründungszuschuss in Österreich beziehen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Sopranistin im Bereich Konzert und Oper und ich möchte mich erkundigen, ob ich auch einen Gründungszuschuss in Österreich bekommen kann.

Antwort

Der Gründungszuschuss wird ausschließlich für den Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches III (SGB III) geleistet. Das SGB III ist nur in Deutschland gültig. Anbei übermittele ich Ihnen die Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de

Eine Möglichkeit wäre, dass Sie sich in Österreich nach Förderungen erkundigen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Quelle: Sylvia Reimers
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
April 2016

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