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Gründungszuschuss für jede Rechtsform?

Frage

Wenn ich aus der Arbeitslosigkeit gründe, könnte mir ein Gründungszuschuss zustehen. Wäre das bei jeder Unternehmensform zulässig? Wenn ich eine UG (haftungsbeschränkt) oder eine GmbH gründen würde, in der ich alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer wäre, würde ich dann persönlich meinen Gründungszuschuss zusätzlich zu meinem Geschäftsführergehalt bekommen oder würde ihn meine Firma bekommen?

Antwort

Der Gründungszuschuss ist eine Leistung nach § 93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Als hauptberuflich wird jede Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche angesehen. Die Förderung dient zur Unterstützung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung. Wird der Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur gewährt, so erhalten Sie diesen zusätzlich zu Ihren Betriebseinnahmen. Sie haben die Möglichkeit jede Rechtsform zu wählen, solange Sie die Tätigkeit hauptberuflich selbständig ausüben. Die selbständige Tätigkeit ist gekennzeichnet durch die frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft. Der Selbständige trägt das Unternehmerrisiko, d.h. er arbeitet im eigenen Namen und für eigene Rechnung und trägt das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit. Als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer UG / GmbH können Sie diese Voraussetzungen erfüllen. Eine verbindliche Prüfung kann aber nur Ihre zuständige Agentur für Arbeit vornehmen. Beachten Sie bitte, dass der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist und die Arbeitsagentur über die Gewährung im Einzelfall entscheidet.

Weitere Informationen zum Gründungszuschuss erhalten Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur, z.B. in der aktuellen Geschäftsanweisung zum Gründungszuschuss.

Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
März 2019

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