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Gründungszuschuss beantragen: Voraussetzungen?

Frage

Ich mache mich als Coach und Trainer selbständig und stolpere gerade über den Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses. Was will das Arbeitsamt hier von mir wissen, was darf ich schreiben und was nicht, was ist förderlich für die Genehmigung des Zuschusses?

Antwort

Die Förderung mit dem Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Für die Gewährung des Gründungszuschusses ist es notwendig, einen Businessplan zu schreiben. Ihr Gründungskonzept muss durch eine fachkundige Stelle geprüft werden. Diese bestätigt die Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung.

Die Agentur für Arbeit wird Ihre Entscheidung sicherlich auch von Ihren Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt abhängig machen. In der Geschäftsanweisung zum Gründungszuschuss (www.arbeitsagentur.de/GA-Gruendungszuschuss (www)) sind u.a. folgende Informationen mit aufgeführt:
"Der Vorrang der Vermittlung nach § 4 Abs. 2 SGB III ist zu berücksichtigen. Die Prüfung des Vermittlungsvorrangs hat stets individuell zu erfolgen und darf nicht dazu führen, dass bestimmte Branchen oder Fachkräfte grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen werden.
Mögliche Kriterien zur Beurteilung des Vermittlungsvorrangs sind:

  • Ist eine - möglichst nachhaltige - Integration innerhalb des ALG-Bezugszeitraumes realistisch?
  • Können sofort oder in absehbarer Zeit Stellenangebote unterbreitet werden?
  • Bestehen andere Hemmnisse, die den Integrationserfolg behindern?

Die Arbeitsagentur hat im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen, dass eine Förderung nur dann erfolgen kann, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung erforderlich ist. So ist beispielsweise bei einer Betriebsübernahme oder der Umwandlung einer nebenberuflichen Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit die Eigenleistungsfähigkeit des Antragstellers in vereinfachter Form zu prüfen und ggf. zu berücksichtigen."

Für eine individuelle Beratung können Sie sich auch gerne an das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik des BMAS unter der 030-221 911 003 wenden.

Quelle: Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Juli 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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