Gründungszuschuss beantragen: Gewerbeanmeldung vor Beginn der Arbeitslosigkeit?
Frage
Ich möchte gründen, würde mich allerdings gern für die ersten Monate arbeitslos melden und auch den Gründerzuschuss beantragen. Kann ich bis zum Eintreten der Arbeitslosigkeit schon starten und ein Gewerbe anmelden oder erst nach Eintritt der Arbeitslosigkeit, damit ich den Gründerzuschuss (eventuell) erhalte?
Antwort
Mit dem Gründungszuschuss können Sie gefördert werden, wenn Sie durch die Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit eine bestehende Arbeitslosigkeit beenden. Üben Sie ihre selbständige Tätigkeit vorher nebenberuflich aus, so ist eine Förderung auch möglich. Während einer Arbeitslosigkeit können Sie eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb von unter 15 Stunden in der Woche ausüben. Bitte beachten Sie, dass der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung ist.
Die Agentur für Arbeit prüft z.B. Ihre Vermittelbarkeit in eine versicherungspflichtige Tätigkeit ab oder aber auch welches Einkommen aus der nebenberuflichen Selbständigkeit erzielt wird. Ausführliche Informationen zum Gründungszuschuss finden Sie in der Geschäftsanweisung zum Gründungszuschuss (GZ) nach § 93 SGB III der Bundesagentur für Arbeit.
Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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März 2019
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