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Gründungszuschuss beantragen: Bonuszahlung und Abfindung gleich Nebenverdienste?

Frage

Nach der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages und der Arbeitslosmeldung in 2015 habe ich noch eine Ruhenszeit für ALG I bis zum 30.05.2016. Ab dem 01.06.2016 kann ich also frühestens den Gründerzuschuss erhalten. Ich habe nun gelesen, dass man in den vier Wochen vor der Gründung keine Nebenverdienste einnehmen sollte, da dann der Gründerzuschuss danach gemindert wird. Nun erhalte ich Ende Januar 2016 meine Abfindung und im April oder Mai 2016 eine Bonusrestzahlung von meinem ehemaligen Arbeitgeber aus dem letzten Jahr. Meine Frage: Zählt dieser Bonus als Nebenverdienst in diesem Fall und wenn ja, wie könnte ich hier agieren, damit ich nicht meinen Gründerzuschuss verliere?

Antwort

Die Gewährung des Gründungszuschusses erfolgt als Kann-Leistung.
Im Rahmen ihrer Ermessensausübung berücksichtigt die Agentur für Arbeit, dass eine Förderung nur dann erfolgen kann, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung erforderlich ist.

Die Bonuszahlung sowie die Abfindung sind keine Nebenverdienste.
Inwieweit diese Einnahmen in Ihrem Fall trotzdem berücksichtigt werden, kann ich nicht beurteilen. Die Entscheidung trifft immer die Agentur für Arbeit vor Ort.

Bitte beachten Sie auch, dass die Agentur für Arbeit den Vorrang der Vermittlung nach § 4 Abs. 2 SGB III ebenfalls berücksichtigt. Die Prüfung des Vermittlungsvorrangs hat stets individuell zu erfolgen und darf nicht dazu führen, dass bestimmte Branchen oder Fachkräfte grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen werden.

Mögliche Kriterien zur Beurteilung des Vermittlungsvorrangs sind:

  • Ist eine - möglichst nachhaltige - Integration innerhalb des Arbeitslosengeld-Bezugszeitraums realistisch?
  • Können sofort oder in absehbarer Zeit Stellenangebote unterbreitet werden?
  • Bestehen andere Hemmnisse, die den Integrationserfolg behindern?

Die Agentur für Arbeit hat eine Beratungspflicht. In Ihrem Fall ist es sicherlich sinnvoll, zeitnah mit einem Mitarbeiter der Agentur für Arbeit vor Ort zu sprechen.

Quelle: Ruth Rathsack
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Januar 2016

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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