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Gründungszuschuss beantragen?

Frage

Ich möchte mich als Fußpflegerin und Masseurin selbständig machen. Ich würde aber gerne den Gründungszuschuss beantragen. Können Sie mir bitte den Antrag per Mail zukommen lassen und Tipps geben, wo, wann und wie ich alles zu erledigen habe?

Antwort

Der Gründungszuschuss ist eine Leistung nach § 93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Man muss also wenigstens einen Tag arbeitslos gemeldet sein, außerdem muss der Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) noch mindestens 150 Tage betragen. Als hauptberuflich wird jede Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche angesehen. Darüber hinaus ist die Eignung zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit sowie die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachzuweisen. Die Eignung kann beispielsweise durch Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder durch die Teilnahme an Maßnahmen dargelegt werden. Die Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung muss von einer fachkundigen Stelle bescheinigt werden, z.B. Ihrem Steuerberater, einer Bank, den örtlichen Kammern (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) oder dem Fachverband.

Die Förderung dient zur Unterstützung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung. Wird der Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur gewährt, so erhalten Sie diesen zusätzlich zu Ihren Betriebseinnahmen. Der Gründungszuschuss wird für sechs Monate gewährt in der Höhe Ihres ALG I zuzüglich 300 Euro monatlich. Die 300 Euro können, wenn nötig auch für weitere neun Monate beantragt werden. Um Ihr Anliegen zu besprechen und den Zuschuss zu beantragen, sollten Sie sich an Ihren Arbeitsvermittler bei der örtlichen Agentur für Arbeit wenden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Mai 2019

Tipps der Redaktion:

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