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Gründungszuschuss: Sonderregelung bei Schwerbehinderung?

Frage

Ich bin schwerbehindert (Grad der Behinderung: 50). Gibt es für mich Ausnahmen bei den Voraussetzungen für die Gewährung des Gründungszuschusses?

Antwort

Der Gründungszuschuss ist eine Leistung nach § 93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Als hauptberuflich wird jede Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche angesehen. Im § 93 sind keine Ausnahmen hinsichtlich der Voraussetzungen für schwerbehinderte Menschen aufgeführt.

Quelle: Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
November 2014

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