Navigation

Gründungszuschuss Phase II plus Teilzeitstelle?

Frage

Ich möchte zusätzlich zu meiner Selbständigkeit eine Teilzeitstelle aufnehmen und habe verstanden, dass ich den Gründungszuschuss weiter beziehen kann, wenn meine Selbständigkeit im Vergleich zur Teilzeitstelle überwiegt. Meine Frage ist nur, ob dies sowohl für den Gründungszuschuss in Phase I (die ersten sechs Monate) als auch für Phase II (danach nochmal 300 Euro für die nächsten neun Monate) gilt. Ich befinde mich schon in Phase II. Ich dachte, es könnte ja sein, da die 300 Euro für die private soziale Absicherung gewährt werden, die mit einem Teilzeitjob dann ja nahezu wegfällt, dass diese Förderung dann gestrichen wird. Wie ist das denn in der Realität?

Antwort

Eine Förderung mit dem Gründungszuschuss ist möglich, wenn Sie die selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausüben. Dieses gilt sowohl für die erste als auch für die zweite Phase. Bei einer hauptberuflichen Selbständigkeit sind Sie zum Beispiel nicht über den Arbeitgeber krankenversichert, so dass Sie die 300 Euro für die Krankenversicherung nutzen könnten.

Quelle: Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Juli 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben