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Gründungszuschuss: Bezug wegen Fortbildung unterbrechen?

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Frage

Ich bekomme den Gründungszuschuss für eine Tätigkeit als mobile Masseurin. Da die Nachfrage zurzeit sehr gering ist, möchte ich mich nebenbei auf diesem Gebiet (manuelle Therapie) fortbilden. Vom 1.4. bis 31.5. würde eine Fortbildung mit einem Umfang von 30 Wochenstunden stattfinden. Müsste ich in dieser Zeit auf meinen Gründungszuschuss verzichten, da mir dadurch für die selbständige Tätigkeit zu wenig Zeit bleibt?

Antwort

Eine Förderung mit dem Gründungszuschuss ist nur möglich, wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit mindestens 15 Stunden in der Woche ausüben. Sind Sie keine 15 Stunden in der Woche mehr selbständig, sollten Sie diese Änderung der Agentur für Arbeit mitteilen. Wobei sicherlich zur Ausübung Ihrer Tätigkeit nicht nur die Kundenbesuche zählen, sondern auch die Kundenakquise, Büroarbeiten u.a.

Eine Unterbrechung des Gründungszuschusses ist so nicht vorgesehen. Würden die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss nicht mehr vorliegen, stellt die Arbeitsagentur die Leistung ein. Es besteht dann die Möglichkeit einen neuen Antrag auf den Gründungszuschuss zu stellen. Allerdings müssen dann alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Eine erneute Förderung ist nur möglich, wenn nach Beendigung einer Förderung mit dem Gründungszuschuss noch keine 24 Monate vergangen sind. Von dieser Frist kann bei wichtigem Grund abgesehen werden. Ob der Grund anerkannt wird, ist dann eine Entscheidung der zuständigen Arbeitsagentur. Wobei ja zu beachten ist, dass der Gründungszuschuss generell eine Ermessensleistung darstellt. Änderungen sind aufgrund der Mitwirkungspflicht der Agentur für Arbeit mitzuteilen. Zur weiteren Klärung empfehle ich Ihnen ein Gespräch mit Ihrer zuständigen Arbeitsagentur.

Quelle: Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2013

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