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Gründer bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente: Gründungszuschuss beantragen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin Rentner (Erwerbsunfähigkeitsrente), 40 Jahre alt und habe noch keinen Gründungszuschuss erhalten, da ich nicht mehr auf dem Arbeitsamt gemeldet bin. Woher bekomme ich den Antrag? Ich habe mich selbständig gemacht im Gartenbau.

Antwort

Zunächst bleibt zu klären, ob Sie weiterhin die Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen werden oder in eine hauptberufliche Selbständigkeit starten. Sollten Sie neben der Rente selbständig sein, müssen Sie die Hinzuverdienstgrenzen beachten. In Ihrem Rentenbescheid steht, wie hoch Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen sind.

Der Gründungszuschuss ist eine eigenständige Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Er dient bei bestehender Arbeitslosigkeit der Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Der Gründungszuschuss gewährleistet in der Zeit nach der Existenzgründung die Sicherstellung des Lebensunterhalts und die soziale Sicherung. Mit der Existenzgründung soll eine möglichst dauerhafte Wiedereingliederung erreicht werden.

Den Antrag erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund unter www.deutsche-rentenversicherung.de sowie das Informationsblatt.

Quelle: Ruth Rathsack
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
August 2016

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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