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Grafikdesignerin mit einem Hauptauftraggeber: Gründungszuschuss?

Frage

Ich bin als festangestellte Grafikdesignerin tätig und überlege, ob ich mich demnächst selbständig mache. In 2015 habe ich neben meiner Festanstellung ein Projekt frei betreut, sozusagen als Kleinunternehmerin, weshalb ich beim Finanzamt gemeldet bin und schon eine Steuernummer habe. Meine Vorstellung wäre folgende: Ich bin demnächst komplett selbständig und arbeite direkt für Kunden und bin auch als Freelancer für eine Agentur tätig, welche mich für ein großes Projekt als leitende "Art Direktorin" für ca. 10 - 11 Monaten (je drei Tage pro Woche) buchen würde. Dies würde mir für den Anfang Sicherheit geben und ich könnte die übrige Zeit nutzen, um weitere Kunden heranzuziehen und somit mein Business weiter aufzubauen. Meine Frage: Ist dies so möglich? Und habe ich dabei noch Anspruch auf den Gründerzuschuss oder andere Unterstützung? Oder muss ich dafür erst eine bestimmte Zeit lang arbeitslos sein?

Antwort

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit soll zu einer möglichst nachhaltigen beruflichen Integration führen. Dabei ist auch die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen und die Frage, ob Stellenangebote vorhanden sind.

Das Arbeitslosengeld muss vor dem Gründungszuschuss beantragt werden. Der Gründungszuschuss kann geleistet werden, wenn Sie bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt. Der zeitliche Umfang der selbständigen Tätigkeit muss zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen und mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen.

Außerdem müssen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit dargelegt werden. Bei Zweifeln an der Eignung kann die Teilnahme an einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen.

Die Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit nachzuweisen. Hierzu ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen. Fachkundige Stellen sind insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.

Ergeben sich weitere Fragen, rufen Sie bitte das Infotelefon zur Arbeitsmarktpolitik unter 030-221911003 von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00-20:00 Uhr an.

Quelle: Sylvia Reimers
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Februar 2016

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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