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GbR gründen: wann Gründungszuschuss beantragen?

Frage

Eine Kollegin und ich wollen eine GbR gründen (im Bereich Grafikdesign, freiberuflich). Sie ist derzeit schon freiberuflich selbständig tätig und ich starte aus der Arbeitslosigkeit. Ich bemühe mich aktuell um einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit und habe eine Frage bzgl. der Reihenfolge.

Geplant ist die Aufnahme unserer Selbständigkeit ab 1. Februar. Wann macht es Sinn, die GbR beim Finanzamt anzumelden? Der Antrag zum Gründungszuschuss an die Agentur für Arbeit muss schon eine Bestätigung der Anmeldung beim Finanzamt enthalten. Ich habe jedoch gelesen, dass der Beginn unserer selbständigen Tätigkeit der Tag ist, an dem wir die GbR beim Finanzamt anmelden und die Steuernummer erhalten. Den Antrag auf Gründungszuschuss muss ich jedoch ausdrücklich VOR Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einreichen. Das widerspricht sich. Können Sie Klärung verschaffen?

Antwort

Der Antrag auf den Gründungszuschuss ist vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit zu stellen. Der Antrag gilt als gestellt, wenn Sie die Antragsunterlagen von der Arbeitsagentur erhalten. Achten Sie bitte darauf, dass auf dem Antrag ein Datum vermerkt wurde, an dem Sie die Unterlagen erhalten haben. Dieses Datum gilt dann als Tag der Antragstellung. Die Antragsunterlagen können Sie auch nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit abgeben, allerdings wissen Sie dann natürlich noch nicht, ob der Gründungszuschuss auch tatsächlich gewährt wird. Alternativ können Sie mit dem Finanzamt besprechen, ob Sie eine Anmeldung der GbR für die Zukunft vornehmen können, sodass Sie einen entsprechenden Nachweis für die Arbeitsagentur haben.

Quelle: Ines Zemke
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Dezember 2016

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