Frage
Eine Kollegin und ich wollen eine GbR gründen (im Bereich Grafikdesign, freiberuflich). Sie ist derzeit schon freiberuflich selbständig tätig und ich starte aus der Arbeitslosigkeit. Ich bemühe mich aktuell um einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit und habe eine Frage bzgl. der Reihenfolge.
Geplant ist die Aufnahme unserer Selbständigkeit ab 1. Februar. Wann macht es Sinn, die GbR beim Finanzamt anzumelden? Der Antrag zum Gründungszuschuss an die Agentur für Arbeit muss schon eine Bestätigung der Anmeldung beim Finanzamt enthalten. Ich habe jedoch gelesen, dass der Beginn unserer selbständigen Tätigkeit der Tag ist, an dem wir die GbR beim Finanzamt anmelden und die Steuernummer erhalten. Den Antrag auf Gründungszuschuss muss ich jedoch ausdrücklich VOR Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einreichen. Das widerspricht sich. Können Sie Klärung verschaffen?