Fachärztin für Allgemeinmedizin: Gründungsförderung?
Frage
Meine Frau ist Fachärztin für Allgemeinmedizin und möchte sich ab November 2014 niederlassen. Ihr aktueller Arbeitsvertrag in einem Krankenhaus ist bis zum 15.10.2014 befristet. Sehen Sie außer einer Förderung - der arbeitslosen Ärztin durch die Arbeitsagentur - möglicher zuvor arbeitsloser Angestellter durch die Arbeitsagentur - des KfW-Existenzgründerkredits weitere Fördermöglichkeiten?
Antwort
Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z. B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Jedes Förderprogramm hat eine eigene Richtlinie in der u. a. die Antragstellung geregelt ist.
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung nach § 93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Als hauptberuflich wird jede Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche angesehen. Der jeweilige Antrag ist vor Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit bei Ihrer Agentur für Arbeit zu stellen. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Ihre zuständige Agentur für Arbeit wird entscheiden, ob man Ihnen den Gründungszuschuss gewährt. Ich empfehle Ihrer Frau ein Beratungsgespräch mit Ihrer örtlichen Arbeitsagentur. Ausführliche Informationen zum Gründungszuschuss erhalten Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur, z.B. in der aktuellen Geschäftsanweisung unter www.arbeitsagentur.de (www)
Neben den Förderprogrammen des Bundes gibt es auch Förderprogramme der einzelnen Bundesländer. Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Für eine individuelle Beratung können Sie sich gerne an unser Infotelefon zur Existenzgründung und junge Unternehmen unter der 030-340606560 wenden.
Quelle: Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
August 2014
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