Antwort
Möchten Sie sich während Ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses bereits selbständig machen, sollten Sie sich das Einverständnis Ihres Arbeitgebers schriftlich geben lassen.
Der Bezug des von Ihnen angesprochenen Gründungszuschusses, setzt eine Arbeitslosigkeit voraus, die durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit von mehr als 15 Stunden in der Woche beendet werden muss. Darüber hinaus müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss noch ein Anspruch auf 150 Tage Arbeitslosengeld bestehen.
- Gegenüber der Agentur für Arbeit muss die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachgewiesen werden.
- Sie müssen über Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit verfügen.
Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der zuständigen Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen. Wer das im Einzelfall sein könnte, sollten Sie zuvor mit der örtlichen Agentur für Arbeit besprechen.
Der Gründungszuschuss wird für die Dauer von sechs Monaten der Betrag geleistet, den die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer als Arbeitslosengeld zuletzt bezogen hat, zuzüglich monatlich 300 Euro. Eine weitere Förderung für neun Monate in Höhe von 300 Euro monatlich könnte folgen, wenn der Antragsteller seine Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.
Bitte beachten Sie, dass für diese Förderung kein Rechtsanspruch besteht. Die Frage der Vermittlung in Arbeit hat hier zum Beispiel Vorrang. Weitere Informationen zum Gründungszuschuss erhalten Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur, z.B. in der aktuellen Geschäftsanweisung unter
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mta4/~edisp/l6019022dstbai444940.pdf
Allgemein möchte ich Ihnen zum Thema der Förderungen noch Folgendes mitteilen:
Der Bund und die Länder bieten unterschiedliche Programme zum Start in eine selbständige Tätigkeit an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Jedes Förderprogramm hat eine eigene Richtlinie in der u.a. die Antragstellung geregelt ist. Investitionsförderung erfolgt in der Regel in Form von Darlehen.
Als Beispiel für eine mögliche Bundesförderung möchte ich Ihnen an dieser Stelle kurz den ERP-Gründerkredit - StartGeld vorstellen:
Die KfW Bankengruppe fördert hier in Form eines Darlehens Existenzgründer, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln mit günstigen Konditionen bis zu einem Fremdfinanzierungsbedarf von bis zu 100.000 Euro. Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Die Existenzgründer müssen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben und über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen. Die Laufzeit beträgt maximal zehn Jahre, davon jedoch höchstens zwei Jahre tilgungsfrei. Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen.
Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de zudem informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Quelle:
Anke Branowsky
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
August 2015
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